Leitlinie zur Mittelverwendung

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1. Allgemeine Informationen zum Polytechnik-Preis

Mit dem Polytechnik-Preis würdigt die Stiftung Polytechnische Gesellschaft Fachdidaktiker und Lehr-Lernforscher in Deutschland, Österreich und der Schweiz für ihre herausragenden Forschungs- und Entwicklungsleistungen für guten MINT-Unterricht. Der Preis ist mit 75.000 Euro dotiert.

Um Kinder und Jugendliche für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu begeistern, bedarf es innovativer und motivierender Unterrichtskonzepte. Eine Schlüsselrolle kommt dabei den fachdidaktischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an den Hochschulen zu. Ihre herausragenden Forschungs- und Entwicklungsleistungen zur kontinuierlichen Weiterentwicklung von Unterricht zeichnet die Stiftung Polytechnische Gesellschaft seit 2011 mit dem Polytechnik-Preis für die Didaktik der Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik aus. So soll die große Bedeutung naturwissenschaftlicher Bildung und die Leistung der Fachdidaktiker und Lehr-Lernforscher in die Öffentlichkeit gerückt sowie der Transfer der ausgezeichneten Unterrichtskonzepte nach Frankfurter gefördert werden.

Der Preis steht unter der Schirmherrschaft der Bundesministerin für Bildung und Forschung. Jede Ausschreibung des Preises erfolgt zu einem aktuellen Fokusthema.

2. Auszahlung und Verwendung des Preisgeldes

a. Konto
Die Preisgelder müssen unter Angabe eines Kontos der Hochschule oder der Forschungseinrichtung im Kalenderjahr der Preisverleihung vollständig mit einer Preisgeldanforderung abgerufen werden. Die in dem Preisgeldschreiben zugesagten Mittel werden mit schuldbefreiender Wirkung auf das angegebene Konto der Hochschule oder der Forschungseinrichtung in Form einer Einmalzahlung überwiesen (§ 428 BGB).

b. Zweckbindung des Preisgeldes
Das Preisgeld darf für alle Zwecke verwendet werden, die der wissenschaftlichen Forschung der Preisträgerin bzw. des Preisträgers und den damit im Zusammenhang stehenden Forschungsprojekten dienen. Dazu gehören forschungsrelevante Sachmittel wie z. B. Personalkosten, Reisekosten, Stellenausschreibungen und forschungsbezogene Sachkosten. Die mit den Mitteln des Preises angeschafften Geräte gehen nach dem Erwerb in das Eigentum der Universität bzw. der Forschungseinrichtung über. Die Preisträgerin bzw. der Preisträger entscheidet im Rahmen seiner Forschungstätigkeit alleine über die wissenschaftliche Verwendung des Preisgeldes.

c. Buchführung, Belege
Die Abrechnung und Abwicklung erfolgt über die zuständige Stelle in der Verwaltung der Hochschule oder der Forschungseinrichtung. Die Buchführung richtet sich nach den für die Einrichtung geltenden Bestimmungen, soweit sich nicht etwas anderes aus diesen Verwendungsrichtlinien ergibt. Die Grundsätze einer ordnungsmäßigen Buchführung (GoB) sind zu beachten. Belege im Zusammenhang mit der Verwendung des Preisgeldes verbleiben nach den entsprechenden Vorschriften für den dort geregelten Zeitraum bei der Einrichtung.

d. Verwendungsnachweise
Die Verwendung der Mittel ist in Form eines Kurzberichts nach Ablauf des angegebenen Zeitraums zur Mittelverausgabung der Stiftung Polytechnische Gesellschaft vorzulegen und umfasst maximal zwei Seiten.

e. Vergabe von Aufträge
Zweckgebundene Aufträge sind in der Regel im Wettbewerb und immer im Wege dokumentierter Vergabeverfahren an geeignete Unternehmen zu angemessenen Preisen zu vergeben.

f. Fristen
Die Frist zur Verausgabung der Preisgelder beträgt drei Jahre.

g. Rückzahlung
Bei Nichteinhaltung der Fristen sind keine Rückzahlungen zu leisten, insofern der Preisträger die Einbehaltung nachvollziehbar begründet. In diesem Fall ist eine einmalige Verlängerung der Frist von einem Jahr möglich. Diese kann drei Monate vor Ablauf der Frist formlos in einem Schreiben angezeigt werden. Die Entscheidung über die Fristverlängerung obliegt der Stiftung und wird nach der Prüfung der Preisträgerin oder dem Preisträger schriftlich mitgeteilt. Im Falle einer weiteren Fristüberschreitung behält sich die Stiftung das Recht vor, ein Klärungsgespräch zur Mittelverwendung mit der Fakultät, dem Dekanat oder auf Hochschulleitungsebene zu führen.